Neue Anforderungen für Defibrillatoren ab 2027 – was Sie jetzt wissen sollten

Ab 2027 treten neue gesetzliche Anforderungen für Defibrillatoren in Kraft.
Dabei geht es vor allem um zusätzliche Funktionen wie automatische Selbsttests und Fernüberwachung.

Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, Vereine und Einrichtungen?

Was sich ab 2027 ändert

Neue Defibrillatoren müssen künftig zusätzliche technische Anforderungen erfüllen.
Dazu gehören unter anderem:

  • automatische Selbsttests des Geräts
  • Dokumentation der Funktionsfähigkeit
  • in vielen Fällen eine Anbindung zur Fernüberwachung

Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft der Geräte dauerhaft sicherzustellen.

Wichtig: Bestehende Geräte dürfen weiter genutzt werden

Defibrillatoren, die bereits vor 2027 angeschafft wurden, dürfen weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden.
Ein Austausch ist nicht erforderlich.

Was bedeutet das für Sie?

Für Unternehmen und Einrichtungen ergeben sich daraus zwei Möglichkeiten:

👉 Sie investieren jetzt in ein bewährtes und wirtschaftliches Gerät ohne zusätzliche Online-Anbindung

👉 oder Sie entscheiden sich direkt für eine zukunftssichere Lösung mit erweiterten Funktionen

Beide Wege sind möglich – entscheidend ist, was zu Ihrer Situation passt.

Jetzt noch von aktuellen Konditionen profitieren

Da zukünftige Geräte technisch umfangreicher ausgestattet sein müssen, ist davon auszugehen, dass sich auch die Kosten verändern.

Wer heute investiert, kann sich noch eine zuverlässige Lösung zu den aktuell günstigeren Konditionen sichern.

Wir beraten Sie persönlich

Sie sind unsicher, welche Lösung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist?

Ich unterstütze Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen – verständlich, ehrlich und ohne Fachchinesisch.

Hinweis: Die gesetzlichen Anforderungen können sich im Detail weiterentwickeln. Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand.