Ab 2027 treten neue gesetzliche Anforderungen für Defibrillatoren in Kraft.
Dabei geht es vor allem um zusätzliche Funktionen wie automatische Selbsttests und Fernüberwachung.
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, Vereine und Einrichtungen?
Neue Defibrillatoren müssen künftig zusätzliche technische Anforderungen erfüllen.
Dazu gehören unter anderem:
Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft der Geräte dauerhaft sicherzustellen.
Defibrillatoren, die bereits vor 2027 angeschafft wurden, dürfen weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden.
Ein Austausch ist nicht erforderlich.
Für Unternehmen und Einrichtungen ergeben sich daraus zwei Möglichkeiten:
👉 Sie investieren jetzt in ein bewährtes und wirtschaftliches Gerät ohne zusätzliche Online-Anbindung
👉 oder Sie entscheiden sich direkt für eine zukunftssichere Lösung mit erweiterten Funktionen
Beide Wege sind möglich – entscheidend ist, was zu Ihrer Situation passt.
Da zukünftige Geräte technisch umfangreicher ausgestattet sein müssen, ist davon auszugehen, dass sich auch die Kosten verändern.
Wer heute investiert, kann sich noch eine zuverlässige Lösung zu den aktuell günstigeren Konditionen sichern.
Sie sind unsicher, welche Lösung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist?
Ich unterstütze Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen – verständlich, ehrlich und ohne Fachchinesisch.
Hinweis: Die gesetzlichen Anforderungen können sich im Detail weiterentwickeln. Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand.
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